Rechtsgebiet: Arbeitsrecht

Arbeitsrecht

Im Bereich des Arbeitsrechts stehe ich Arbeitnehmern und Arbeitgebern gleichermaßen zur Seite, sei es bei der Gestaltung und Prüfung von Arbeitsverträgen, der Vertretung in Kündigungsschutzverfahren oder der Durchsetzung von Lohn- und Gehaltsansprüchen. Ich verfüge über fundierte Kenntnisse in allen Bereichen des Arbeitsrechts und arbeite engagiert daran, die besten Lösungen für meine Mandanten zu finden.

Arbeitsvertrag

Ein Arbeitsvertrag ist die rechtliche Grundlage eines jeden Arbeitsverhältnisses. Er regelt alle wichtigen Rahmenbedingungen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer – etwa Arbeitszeit, Vergütung, Urlaubsanspruch, Probezeit und Kündigungsfristen. Es gibt unterschiedliche Formen, darunter befristete, unbefristete oder geringfügige Beschäftigungen. Besonders wichtig ist, dass ein Arbeitsvertrag nicht nur mündlich, sondern auch schriftlich geschlossen werden kann – letzteres empfiehlt sich zur rechtlichen Absicherung.

Wir prüfen für Sie bestehende Arbeitsverträge, erstellen individuelle Vertragsentwürfe und helfe Ihnen bei der Durchsetzung Ihrer arbeitsvertraglichen Rechte.

Kündigungsschutz

Der Kündigungsschutz schützt Arbeitnehmer vor sozial ungerechtfertigten Kündigungen. In Deutschland gilt das Kündigungsschutzgesetz in Betrieben mit mehr als zehn Beschäftigten, wenn das Arbeitsverhältnis seit mehr als sechs Monaten besteht. Es unterscheidet zwischen verhaltensbedingten, personenbedingten und betriebsbedingten Kündigungen. Für bestimmte Personengruppen – etwa Schwangere oder Betriebsräte – besteht zusätzlich ein besonderer Kündigungsschutz.

Wir beraten Sie hinsichtlich der Erfolgsaussichten einer Kündigungsschutzklage und vertreten Sie vor dem Arbeitsgericht.

Abfindung

Eine Abfindung ist eine einmalige Zahlung, die ein Arbeitgeber im Zusammenhang mit der Beendigung des Arbeitsverhältnisses leisten kann – etwa bei einem Aufhebungsvertrag oder nach einer Kündigungsschutzklage. Ein gesetzlicher Anspruch besteht meist nicht, jedoch kann sich eine Abfindung durch geschickte Verhandlungen oder betriebsbedingte Kündigungen ergeben. Die Höhe richtet sich häufig nach Dauer der Betriebszugehörigkeit und dem monatlichen Bruttogehalt.

Als erfahrene Rechtsanwältin unterstützen wir Sie dabei, eine angemessene Zahlung im Verhandlungsprozess zu erzielen.

Abmahnung

Eine Abmahnung ist ein Hinweis des Arbeitgebers auf ein konkretes Fehlverhalten des Arbeitnehmers – etwa unentschuldigtes Fehlen, wiederholtes Zuspätkommen oder Verstöße gegen arbeitsvertragliche Pflichten. Sie dient als Vorstufe zur verhaltensbedingten Kündigung und muss bestimmte inhaltliche Anforderungen erfüllen. Nicht jede Abmahnung ist rechtlich zulässig oder verhältnismäßig – oft sind Formfehler oder ungenaue Beschreibungen ein Ansatzpunkt für eine rechtliche Prüfung.

Wir beraten Sie dazu, ob eine Abmahnung gerechtfertigt ist, wie Sie darauf reagieren sollten oder ob eine Gegendarstellung oder Entfernung aus der Personalakte möglich ist.

Betriebsvereinbarungen

Betriebsvereinbarungen sind schriftliche Absprachen zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat, die verbindliche Regelungen für das gesamte Unternehmen oder bestimmte Abteilungen enthalten. Sie betreffen oft Themen wie Arbeitszeiten, Pausenregelungen, IT-Nutzung, Datenschutz oder Gesundheitsschutz. Betriebsvereinbarungen gelten für alle Beschäftigten und dürfen gesetzliche oder tarifliche Regelungen nicht unterschreiten.

Wir begleiten sowohl Arbeitgeber als auch Betriebsräte bei der Erstellung, Auslegung oder Überprüfung von Betriebsvereinbarungen.

Mobbing am Arbeitsplatz

Mobbing am Arbeitsplatz beschreibt systematisches Ausgrenzen, Schikanieren oder psychischen Druck durch Kollegen oder Vorgesetzte über einen längeren Zeitraum hinweg. Mobbing kann ernsthafte gesundheitliche Folgen haben und ist rechtlich nicht tolerierbar. Opfer haben unter Umständen Anspruch auf Schadensersatz, Schmerzensgeld oder Schutzmaßnahmen am Arbeitsplatz. Arbeitgeber sind verpflichtet, gegen Mobbing aktiv vorzugehen.

Wir helfe Ihnen, Mobbingsituationen rechtlich einzuordnen, Beweise zu sichern und die geeigneten juristischen Schritte einzuleiten – vertraulich und mit Nachdruck.

Lohn- und Gehaltsansprüche

Lohn- und Gehaltsansprüche umfassen die vertraglich zugesicherte Vergütung eines Arbeitnehmers – einschließlich Sonderzahlungen wie Weihnachtsgeld, Überstundenvergütung oder Zuschläge. Kommt der Arbeitgeber seinen Zahlungspflichten nicht nach, sollten Betroffene schnell handeln, da teilweise kurze Verfallsfristen gelten. Auch eine verspätete Zahlung kann rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.

Wir unterstützen Sie dabei, Ihre berechtigten Lohnansprüche durchzusetzen – notfalls auch im Rahmen einer Klage vor dem Arbeitsgericht.

Arbeitszeugnis

Ein Arbeitszeugnis ist ein rechtlich verpflichtendes Dokument, das Arbeitnehmer bei Beendigung ihres Arbeitsverhältnisses verlangen können. Es gibt einfache und qualifizierte Zeugnisse, wobei letztere eine Bewertung von Leistung und Verhalten enthalten. Zeugnisse müssen wohlwollend, wahrheitsgemäß und vollständig formuliert sein. Unklare Formulierungen oder „Zeugnissprache“ können negative Aussagen verdecken.

Wir überprüfen Ihr Zeugnis, helfen bei Formulierungen und unterstützen Sie, wenn ein Arbeitszeugnis unvollständig, negativ oder ungerechtfertigt ist.

Arbeitsunfähigkeit und Krankheit

Bei Arbeitsunfähigkeit durch Krankheit gelten klare arbeitsrechtliche Regeln. Arbeitnehmer müssen ihre Erkrankung unverzüglich melden und ab dem dritten Tag ein ärztliches Attest vorlegen – sofern der Arbeitgeber nicht früheren Nachweis verlangt. Während der Krankheit besteht Anspruch auf Lohnfortzahlung für bis zu sechs Wochen. Bei längerer Krankheit greift das Krankengeld der Krankenkasse. Eine krankheitsbedingte Kündigung ist nur unter engen Voraussetzungen möglich.

Wir beraten Sie zu Ihren Rechten im Krankheitsfall – insbesondere bei Problemen mit Attesten, Lohnfortzahlung oder Kündigung.

Urlaubsanspruch

Der Urlaubsanspruch ist im Bundesurlaubsgesetz geregelt und beträgt mindestens 20 Arbeitstage bei einer 5-Tage-Woche. Zusätzlich können durch Arbeits- oder Tarifverträge höhere Ansprüche entstehen. Urlaub muss grundsätzlich im laufenden Kalenderjahr genommen werden, sonst verfällt er – es sei denn, es gibt triftige Gründe für eine Übertragung. Bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses kann nicht genommener Urlaub in Geld abgegolten werden.

Wir unterstützen Sie bei der Durchsetzung Ihres Urlaubsanspruchs – ob außergerichtlich gegenüber Ihrem Arbeitgeber oder im Rahmen eines Kündigungsschutzverfahrens.

Tarifverträge

Ein Tarifvertrag ist eine verbindliche Vereinbarung zwischen Gewerkschaft und Arbeitgeberverband oder einem einzelnen Arbeitgeber. Er regelt Arbeitsbedingungen wie Löhne, Arbeitszeit, Urlaub oder Kündigungsfristen für eine bestimmte Branche oder Region. Tarifverträge gelten automatisch für Gewerkschaftsmitglieder, oft aber auch über sogenannte Bezugnahmeklauseln für andere Arbeitnehmer.

In unserer Kanzlei beraten wir Sie zu Ihren Rechten aus Tarifverträgen – sei es bei der Auslegung, Anwendung oder Geltendmachung einzelner Ansprüche.