Rechtsgebiet: Strafrecht

Strafrecht

Im Strafrecht begleite ich meine Mandanten durch den oft komplexen und belastenden Prozess des strafrechtlichen Verfahrens. Ob es um die Verteidigung gegen strafrechtliche Vorwürfe, die Überprüfung von Haftbedingungen oder die Einlegung von Rechtsmitteln geht - ich stehe Ihnen mit Fachwissen, Engagement und Mitgefühl zur Seite.

Strafverteidigung & strafrechtliche Beratung

Die Strafverteidigung umfasst die rechtliche Vertretung und Unterstützung von Personen, denen eine Straftat vorgeworfen wird – sei es im Ermittlungsverfahren, in der Hauptverhandlung oder in späteren Instanzen. Dabei geht es nicht nur um die reine Verteidigung vor Gericht, sondern auch um präventive Beratung, etwa im Rahmen einer polizeilichen Vernehmung. Eine fundierte strafrechtliche Beratung hilft, Fehler zu vermeiden, die später kaum zu korrigieren sind.

Als Rechtsanwältin in Erfurt übernehme ich Ihre Strafverteidigung konsequent, diskret und mit dem notwendigen Fachwissen

Ermittlungsverfahren

Das Ermittlungsverfahren ist die erste Phase eines Strafverfahrens. Polizei und Staatsanwaltschaft prüfen, ob ein hinreichender Tatverdacht gegen eine beschuldigte Person besteht. In dieser Phase werden Beweise gesammelt, Zeugen befragt und gegebenenfalls Zwangsmaßnahmen wie Durchsuchungen oder Beschlagnahmungen angeordnet. Schon in diesem Stadium ist eine rechtliche Beratung essenziell, da frühzeitige Aussagen oder Verhaltensfehler schwerwiegende Folgen haben können.

Wir vertreten Beschuldigte bereits ab Beginn des Ermittlungsverfahrens – mit dem Ziel, eine Anklage zu verhindern oder das Verfahren einstellen zu lassen.

Haftprüfung

Eine Haftprüfung ist das Verfahren, in dem ein Gericht entscheidet, ob eine angeordnete Untersuchungshaft weiterhin aufrechterhalten werden darf. Die Haft muss auf rechtlich klaren Grundlagen beruhen – etwa wegen Fluchtgefahr, Verdunkelungsgefahr oder Wiederholungsgefahr. Oft ist eine Haftprüfung die einzige Möglichkeit, über eine Entlassung aus der Untersuchungshaft zu entscheiden.

Als Verteidigerin beantragen wr die Haftprüfung für unsere Mandant:innen und setzen uns engagiert für Ihre Freilassung oder mildere Maßnahmen wie Auflagen oder Meldepflichten ein.

Anklageerhebung

Mit der Anklageerhebung schließt die Staatsanwaltschaft das Ermittlungsverfahren ab und bringt den Fall zur Entscheidung vor Gericht. Sie muss dabei nachweisen, dass ein sogenannter "hinreichender Tatverdacht" besteht – also eine Verurteilung aus Sicht der Staatsanwaltschaft wahrscheinlich ist. Die Anklage leitet über in das Hauptverfahren und hat für Beschuldigte weitreichende Konsequenzen.

Als Strafverteidigerin prüfen wir die Anklageschrift sorgfältig und entwickle eine zielgerichtete Verteidigungsstrategie.

Strafbefehl

Ein Strafbefehl ist eine gerichtliche Entscheidung, mit der eine Verurteilung ohne Hauptverhandlung erfolgen kann – meist bei weniger schweren Straftaten wie Diebstahl, Betrug oder Verkehrsstraftaten. Der Betroffene kann gegen den Strafbefehl innerhalb von zwei Wochen Einspruch einlegen – andernfalls wird er rechtskräftig. Häufig werden Geldstrafen oder kurze Bewährungsstrafen auf diesem Weg verhängt.

Wir beraten Sie schnell und kompetent, ob ein Einspruch gegen den Strafbefehl sinnvoll ist – und übernehme Ihre Verteidigung im anschließenden Verfahren.

Revision

Die Revision ist ein Rechtsmittel gegen Urteile des Amts- oder Landgerichts. Sie prüft, ob bei der Verhandlung oder Urteilsfindung Rechtsfehler vorlagen. Im Gegensatz zur Berufung findet keine neue Tatsachenverhandlung statt – es geht ausschließlich um die rechtliche Bewertung. Die Revision ist besonders komplex und an strenge Formvorschriften gebunden.

Wir vertreten Mandant:innen im Revisionsverfahren und analysieren Urteile auf mögliche Fehler, um eine Aufhebung oder Neuverhandlung zu erreichen.

Jugendstrafrecht – besonderes Strafrecht für junge Menschen in Erfurt

Das Jugendstrafrecht gilt für Jugendliche (14–17 Jahre) und unter bestimmten Umständen auch für Heranwachsende (18–20 Jahre). Ziel ist nicht die Bestrafung, sondern die erzieherische Einflussnahme. Daher stehen Maßnahmen wie Sozialstunden, Weisungen oder Erziehungsbeistand im Vordergrund – aber auch Freiheitsstrafen sind möglich.
Wir vertreten Jugendliche und deren Familien einfühlsam, klar und mit besonderem Augenmerk auf pädagogisch sinnvolle Lösungen.

Opfervertretung

Als Opfer einer Straftat haben Sie das Recht auf rechtlichen Beistand im Strafverfahren. Neben der Nebenklage können Betroffene auch Ansprüche auf Schmerzensgeld oder Schadensersatz geltend machen. Die Opfervertretung umfasst Unterstützung bei Anzeigen, Prozessbegleitung und Schutzmaßnahmen.

Wir vertreten Opfer von Straftaten mit Nachdruck – sensibel, erfahren und konsequent auf Ihre Rechte und Ihr Sicherheitsbedürfnis ausgerichtet.

Nebenklage

Die Nebenklage erlaubt es Opfern schwerer Straftaten – etwa Körperverletzung, sexueller Gewalt oder Stalking – aktiv am Strafprozess teilzunehmen. Nebenkläger:innen haben eigene Rechte im Verfahren, z. B. das Recht auf Akteneinsicht, Beweisanträge oder Berufung.

Wir übernehmen Ihre Vertretung als Nebenklagevertreterin und setzen Ihre Interessen im Strafprozess professionell und mit Einfühlungsvermögen durch.

Bewährung

Bei einer Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren kann das Gericht die Strafe zur Bewährung aussetzen. Das bedeutet: Die Strafe muss nicht sofort angetreten werden – sofern sich der oder die Verurteilte in der Bewährungszeit gesetzeskonform verhält. In dieser Zeit können Auflagen wie Sozialstunden, Meldepflichten oder Teilnahme an Maßnahmen verhängt werden.

Ich begleite Sie in Erfurt bei allen Fragen rund um Bewährungsauflagen, drohende Bewährungswiderrufe oder Verteidigung im Rahmen von Verstößen.

Strafprozessrecht – Ablauf eines Strafverfahrens verstehen in Erfurt

Das Strafprozessrecht regelt, wie ein Strafverfahren abläuft – von der Einleitung über die Beweisaufnahme bis hin zur Urteilsverkündung und Rechtsmitteln. Es stellt sicher, dass Verfahren fair, geordnet und rechtlich korrekt ablaufen. Für Beschuldigte bedeutet das: Fristen, Rechte und Pflichten müssen klar verstanden werden.

Wir erklären Ihnen die einzelnen Schritte eines Strafverfahrens und begleite Sie rechtlich sicher durch jede Phase – vom ersten Verdacht bis zur letzten Instanz.

Untersuchungshaft

Die Untersuchungshaft ist die schwerwiegendste Maßnahme im Ermittlungsverfahren. Sie darf nur unter strengen Voraussetzungen angeordnet werden – etwa bei Fluchtgefahr, Verdunkelungsgefahr oder Wiederholungsgefahr. Der Haftbefehl kann jedoch auch zu Unrecht oder unverhältnismäßig sein. Eine schnelle anwaltliche Reaktion ist entscheidend.
Als Strafverteidigerinnen setzen wir uns für die sofortige Prüfung des Haftbefehls ein und stelle Anträge auf Haftverschonung oder Haftprüfung.