Rechtsgebiet: Familienrecht
Familienrecht
Im Familienrecht begleiten wir unsere Mandanten einfühlsam und kompetent durch alle rechtlichen Fragestellungen rund um Trennung, Scheidung und Unterhalt. Wir entwickeln gemeinsam mit Ihnen individuelle Strategien, um Ihre Interessen bestmöglich zu vertreten, und setzen uns engagiert dafür ein, einvernehmliche Lösungen zu finden, wo dies möglich ist, und Ihre Rechte durchzusetzen, wo es erforderlich ist.
Ehegattenunterhalt
Ein wichtiger Bereich des Familienrechts ist der Ehegattenunterhalt. Das Bürgerliche Gesetzbuch regelt, unter welchen Voraussetzungen Unterhaltsansprüche bestehen – etwa zwischen Eltern und Kindern, in bestimmten Fällen gegenüber den eigenen Eltern sowie zwischen Ehegatten. Bei einer Trennung ist zwischen dem Trennungsunterhalt für die Zeit bis zur rechtskräftigen Scheidung und dem nachehelichen Unterhalt zu unterscheiden. Da Unterhaltsverpflichtungen unter Umständen über einen längeren Zeitraum bestehen und erhebliche finanzielle Auswirkungen haben können, ist eine sorgfältige Prüfung und Berechnung der jeweiligen Ansprüche und Verpflichtungen besonders wichtig.
Trennungsunterhalt
Mit einer Trennung verändern sich häufig auch die finanziellen Verhältnisse der Ehegatten. Unter bestimmten Voraussetzungen besteht bis zur rechtskräftigen Scheidung ein Anspruch auf Trennungsunterhalt, dessen Höhe sich insbesondere nach den ehelichen Lebensverhältnissen sowie den Einkommensverhältnissen beider Ehegatten richtet. Eine sorgfältige Prüfung der individuellen finanziellen Situation ist daher von besonderer Bedeutung. Frau Rechtsanwältin Pietsch berät Sie umfassend zu Ihren unterhaltsrechtlichen Ansprüchen und Verpflichtungen, übernimmt die erforderlichen Berechnungen und setzt Ihre Interessen mit Sorgfalt und Nachdruck außergerichtlich sowie gerichtlich durch.
Scheidung
Wenn sich Eheleute trennen, müssen sie klären, ob die Ehe auch offiziell beendet werden soll. Insbesondere, wenn Kinder vorhanden sind und beachtliche Vermögenswerte verteilt werden müssen, ist eine anwaltliche Beratung im Familienrecht unerlässlich. Frau Rechtsanwältin Pietsch ist im Familienrecht gerne für Sie da.
Mit einer von mir entworfenen Scheidungsfolgenvereinbarung können Sie viel Geld sparen. Kann man auch innerhalb der Wohnung getrennt leben, benötigen beide Eheleute einen Rechtsanwalt, wie hoch sind die Kosten, was bedeutet der Versorgungsausgleich? Diese und viele Fragen im Familienrecht werden umfassend beantwortet.
Zugewinn
Ein Bereich im Familienrecht ist der Zugewinn. Zugewinn ist der Betrag, um den das Endvermögen eines Ehegatten dessen Anfangsvermögen übersteigt. Der Ausgleich findet im Todesfall dadurch statt, dass sich der Erbteil des überlebenden Ehegatten erhöht, im Falle der Scheidung ist der Ausgleichsbetrag zu ermitteln. Auch hier steckt der Teufel im Detail und macht eine anwaltliche Beratung unerlässlich.
Gewaltschutz
Wer von häuslicher Gewalt, Bedrohungen oder Stalking betroffen ist, kann auf Grundlage des Gewaltschutzgesetzes gerichtlichen Schutz in Anspruch nehmen. Je nach Situation kommen insbesondere Kontakt- und Annäherungsverbote, Betretungsverbote oder die Zuweisung der gemeinsamen Wohnung in Betracht. Gerade in solchen belastenden Situationen sind schnelles Handeln und eine sorgfältige rechtliche Begleitung besonders wichtig. Frau Rechtsanwältin Pietsch nimmt sich Ihres Anliegens mit der gebotenen Empathie und Diskretion an, prüft Ihre individuelle Situation umfassend und setzt sich konsequent für Ihren Schutz und Ihre Rechte ein.